1 DAYTONA RACING vs. DAYTONA

Beschluss des BPatG vom 19.04.2012, Az.: 28 W (pat) 537/10
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke “1 DAYTONA RACING” und der Wort-/Bildmarke bzw. Wortmarke “DAYTONA”. Zum einen ist der Begriff “Daytona” als geographische Angabe ohnehin nicht schutzfähig. Zum anderen kommt den beiden Widerspruchsmarken auch keine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu. Dazu müssten beide dem Publikum aufgrund einer…

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