Beschluss des OLG Hamburg vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12
Als der Angeklagte im Treppenhaus erschien, begann ein Paparazzi ihn zu fotografieren. Der Angeklagte forderte den Paparazzi lautstark auf, sein Tun einzustellen. Der Paparazzi reagierte hierauf nicht, sondern fotografierte den Angeklagten weiter. Der Angeklagte holte mit dem rechten Arm aus und schlug mit der flachen Hand wuchtig gegen…