YouTube vs. GEMA

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 312 O 461/10
Das LG Hamburg hat nun im Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Videoportals YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA entschieden und sich zu den urheberrechtlichen Pflichten von YouTube geäußert. Entgegen der Ansicht der GEMA lehnte das Gericht eine “Täterhaftung” ab, da YouTube die Videos nicht selbst hochlädt und sich auch deren Inhalt nicht zu eigen macht. Allerdings…

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