Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.11.2011, Az.: I-20 U 110/11
„Die erste permanente Haarfarbe, die von Dermatologen empfohlen wird“, „empfohlen von unabhängigen Dermatologen“, „Von Dermatologen empfohlen“ und „Dermatologically recommended“ stellen wettbewerbswidrige Werbeaussagen eines Kosmetikprodukts dar. Es wird der unzutreffende Eindruck einer schädigungs- und völlig risikolosen Anwendung des Produkts hervorgerufen. Es wird nicht offen gelegt, dass das…